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   LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2009 - L 16 KR 188/05   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2009 - L 16 KR 188/05 (https://dejure.org/2009,11796)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.01.2009 - L 16 KR 188/05 (https://dejure.org/2009,11796)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. Januar 2009 - L 16 KR 188/05 (https://dejure.org/2009,11796)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Trägers eines Krankenhauses auf Teilnahme an dem strukturierten Behandlungsprogramm zur Verbesserung der Versorgungssituation von Brustkrebspatientinnen; Anspruch auf Teilnahme an dem Vertrag über das Disease-Management-Programm (DMP) Brustkrebs

  • medcontroller.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2009 - L 16 KR 188/05
    Zudem ist die Festlegung verbindlicher Anforderungsprofile vor dem Hintergrund des mit dem DMP-Vertrag Brustkrebs bezweckten aufeinander abgestimmten Behandlungs- und Betreuungsprozesses mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar (dazu: BVerfG, Urteil vom 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01 - Neue juristische Wochenschrift (NJW) 2006, 833).
  • BSG, 08.12.1993 - 14a RKa 1/93

    Wirtschaftlichkeit - Kassenzahnarzt - Krankenkasse - Untätigkeitsklage -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2009 - L 16 KR 188/05
    Zwar ist anerkannt, dass auch eine Berufungsbeklagte im Wege der Antragsänderung nach § 99 Abs. 3 SGG zulässig ihre Klage in eine Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 131 Abs. 1 Satz 3 SGG (hier allerdings ohnehin nur in analoger Anwendung, da die Ablehnung der Teilnahme am DMP-Vertrag Brustkrebs durch die Beklagten nicht in Form eines Verwaltungsaktes erfolgte, zur Zulässigkeit: BSG, Urteil vom 19.03.2002 - B 1 KR 34/00 R - SozR 3-2500 § 207 Nr. 1; anderer Ansicht (aA) Keller, in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, am angegebenen Ort (aaO), § 131 Rn 7c mit weiteren Nachweisen (mwN)) umwandeln kann (BSG, Urteil vom 08.12.1993 - 14a Rka 1/93 - SozR 3-1500 § 88 Nr. 1 Umwandlung einer Untätigkeitsklage in eine Fortsetzungsfeststellungsklage noch in der Revisionsinstanz durch den Revisionsbeklagten), jedoch wird damit das erstinstanzliche Urteil nicht unwirksam (so ausdrücklich Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 17.10.1985 - 2 C 42/83 - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 1986, 468).
  • BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 34/00 R

    Betriebskrankenkassen - länderübergreifender Landesverband - Kündigung - Austritt

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2009 - L 16 KR 188/05
    Zwar ist anerkannt, dass auch eine Berufungsbeklagte im Wege der Antragsänderung nach § 99 Abs. 3 SGG zulässig ihre Klage in eine Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 131 Abs. 1 Satz 3 SGG (hier allerdings ohnehin nur in analoger Anwendung, da die Ablehnung der Teilnahme am DMP-Vertrag Brustkrebs durch die Beklagten nicht in Form eines Verwaltungsaktes erfolgte, zur Zulässigkeit: BSG, Urteil vom 19.03.2002 - B 1 KR 34/00 R - SozR 3-2500 § 207 Nr. 1; anderer Ansicht (aA) Keller, in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, am angegebenen Ort (aaO), § 131 Rn 7c mit weiteren Nachweisen (mwN)) umwandeln kann (BSG, Urteil vom 08.12.1993 - 14a Rka 1/93 - SozR 3-1500 § 88 Nr. 1 Umwandlung einer Untätigkeitsklage in eine Fortsetzungsfeststellungsklage noch in der Revisionsinstanz durch den Revisionsbeklagten), jedoch wird damit das erstinstanzliche Urteil nicht unwirksam (so ausdrücklich Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 17.10.1985 - 2 C 42/83 - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 1986, 468).
  • BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 42.83

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Berufung - Erstinstanzliches Urteil

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2009 - L 16 KR 188/05
    Zwar ist anerkannt, dass auch eine Berufungsbeklagte im Wege der Antragsänderung nach § 99 Abs. 3 SGG zulässig ihre Klage in eine Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 131 Abs. 1 Satz 3 SGG (hier allerdings ohnehin nur in analoger Anwendung, da die Ablehnung der Teilnahme am DMP-Vertrag Brustkrebs durch die Beklagten nicht in Form eines Verwaltungsaktes erfolgte, zur Zulässigkeit: BSG, Urteil vom 19.03.2002 - B 1 KR 34/00 R - SozR 3-2500 § 207 Nr. 1; anderer Ansicht (aA) Keller, in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, am angegebenen Ort (aaO), § 131 Rn 7c mit weiteren Nachweisen (mwN)) umwandeln kann (BSG, Urteil vom 08.12.1993 - 14a Rka 1/93 - SozR 3-1500 § 88 Nr. 1 Umwandlung einer Untätigkeitsklage in eine Fortsetzungsfeststellungsklage noch in der Revisionsinstanz durch den Revisionsbeklagten), jedoch wird damit das erstinstanzliche Urteil nicht unwirksam (so ausdrücklich Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 17.10.1985 - 2 C 42/83 - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 1986, 468).
  • BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 651/04

    Fehlende Rechtswegerschöpfung hinsichtlich des Rechtswegs in der Hauptsache trotz

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2009 - L 16 KR 188/05
    Mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 31.03.2004 (Az: 1 BvR 651/04) hat das BVerfG die von der Klägerin eingelegte Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Ausschöpfung des Rechtswegs (in der Hauptsache) nicht zur Entscheidung angenommen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2004 - L 16 B 106/03

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2009 - L 16 KR 188/05
    Auf die Beschwerde der Beklagten hat der erkennende Senat mit Beschluss vom 25.02.2004 (Az: L 16 B 106/03 KR ER) den angefochtenen Beschluss wieder aufgehoben und den Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2007 - 13 A 1067/07

    Kriterien für die Anerkennung eines Krankenhauses als Brustzentrum; Verletzung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2009 - L 16 KR 188/05
    Die hiergegen von der Klägerin vor dem Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf (Az: 3 K 59/07) erhobene Klage blieb erfolglos (Urteil vom 07.03.2007), da die Klägerin nicht alle Kernleistungen (Nr. 1.1 Rahmenbedingungen) in einer Einrichtung vorhalte und über keinen geeigneten Kooperationspartner verfüge; der gegen diese Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes NRW gestellte Antrag (Az: 13 A 1067/07) auf Zulassung der Berufung ist mit Beschluss vom 13.08.2007 zurückgewiesen worden.
  • VG Düsseldorf, 07.03.2007 - 3 K 59/07

    Anerkennung der Trägerin eines Krankenhauses als Brustzentrum; Voraussetzungen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2009 - L 16 KR 188/05
    Die hiergegen von der Klägerin vor dem Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf (Az: 3 K 59/07) erhobene Klage blieb erfolglos (Urteil vom 07.03.2007), da die Klägerin nicht alle Kernleistungen (Nr. 1.1 Rahmenbedingungen) in einer Einrichtung vorhalte und über keinen geeigneten Kooperationspartner verfüge; der gegen diese Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes NRW gestellte Antrag (Az: 13 A 1067/07) auf Zulassung der Berufung ist mit Beschluss vom 13.08.2007 zurückgewiesen worden.
  • BSG, 26.04.1979 - 5 RKn 22/77

    Wahrung der Berufungsfrist - Rechtzeitige Berufung eines Beigeladenen -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2009 - L 16 KR 188/05
    Unabhängig vom Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 74 SGG iVm § 62 Zivilprozessordnung (ZPO), wonach im Falle der notwendigen Streitgenossenschaft (§ 74 SGG) der säumige durch den nichtsäumigen Streitgenossen als vertreten angesehen wird, so dass die Berufungseinlegung des einen für den anderen wirkt (dazu Bundessozialgericht (BSG) Urteil vom 26.04.1979 - 5 RKn 22/77 - Sozialrecht (SozR) 1500 § 151 Nr. 7), haben die Beklagten zu 4) und 7) ausweislich der Empfangsbekenntnisse vom 29.09.2005 bzw 09.11.2005 innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils des SG Duisburg vom 13.09.2005 fristgerecht Berufung bei dem Landessozialgericht (LSG) NRW eingelegt (zur individuellen Fristberechnung, vgl Leitherer, in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Auflage, § 151 Randnummer (Rn) 6 f).
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